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BGH, 16.11.2023 - 6 StR 408/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 2 StGB, § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b StGB, § 73d StGB, § 354 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Einziehung des Wertes von Taterträgen beim Erben und Einziehungsbeteiligten
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 04.04.2023 - 25 KLs 15/20
- BGH, 16.11.2023 - 6 StR 408/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19
Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten …
Auszug aus BGH, 16.11.2023 - 6 StR 408/23
Die Einziehung des Wertersatzes beim Erben setzt - anders als in den Verschiebungsfällen nach § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b StGB (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 166;… vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20 Rn. 8) - nicht voraus, dass der Vermögensgegenstand mit dem Ziel übertragen wurde, ihn dem Gläubigerzugriff zu entziehen oder die Tat zu verschleiern. - BGH, 03.03.2022 - 4 StR 156/20
Einziehung von Taterträgen bei anderen (Vorschriftszweck des Abs. 2: Unterwerfen …
Auszug aus BGH, 16.11.2023 - 6 StR 408/23
Die Einziehung des Wertersatzes beim Erben setzt - anders als in den Verschiebungsfällen nach § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b StGB (…vgl. hierzu BGH, Urteile vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 166; vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20 Rn. 8) - nicht voraus, dass der Vermögensgegenstand mit dem Ziel übertragen wurde, ihn dem Gläubigerzugriff zu entziehen oder die Tat zu verschleiern. - BGH, 31.05.2023 - 6 StR 57/23
Einziehung von Taterträgen bei anderen (Erbe; Erbschaft)
Auszug aus BGH, 16.11.2023 - 6 StR 408/23
Einer entsprechenden Einschränkung der Wertersatzeinziehung gegenüber dem Erben bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 6 StR 57/23 Rn. 5 mwN).
- BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23
Verbotenes Inverkehrbringen von Lebensmitteln; Anordnung der …
Sie haften in der Bereicherungskette für diese Nachlassverbindlichkeit in voller Höhe als Gesamtschuldnerinnen, denn der festgestellte Wert des Nachlasses übersteigt den Einziehungsbetrag (§ 73b Abs. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2023 - 6 StR 408/23 Rn. 6;… Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 154 ff.).